Im Winter können Schnee und Eis Straßen und Wege unbefahrbar machen oder das Risiko von Unfällen bedeutend erhöhen. Sowohl die Mieter bzw. Besitzer von Privatwohnungen als auch von Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Grundstückswege und die anliegenden öffentlichen Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach und resultiert hieraus ein Unfall, verstoßen Sie gegen die Verkehrssicherungspflicht. Gerade für Unternehmer, die über ein großes Firmenareal verfügen, bedeutet diese Verpflichtung im Winter einen hohen Arbeitsaufwand, der womöglich wichtige Ressourcen bindet.
Gemäß Straßenreinigungsgesetz sind Sie werktags von 7 bis 20 Uhr sowie sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr zur Schneeräumung verpflichtet. Unser maschineller Winterdienst ist in dieser Zeit schnell für Sie im Einsatz.
Nach dem Winter ist vor dem Winter. Bereits früh im Jahr sollten die Vorkehrungen für die nächste Saison getroffen werden. Selbst wenn draußen die Temperaturen steigen, führt der Gedanke an die kalte Jahreszeit zu Planungssicherheit, spart Zeit und verringert auf lange Sicht Ihren persönlichen Aufwand. Denn wer früh an den Winterdienst denkt, kann Implementierungs-prozesse sauber einsteuern. Im Winter sind Schnelligkeit und kurze Reaktionszeiten im Winterdienst gefragt. Schnee und Eis erfordern unverzügliches Handeln.
Alle Angebote bei AS sind immer Saisonverträge und -preise. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund des hohen logistischen Aufwands es uns nicht möglich ist einzelne Sondereinsätze oder kurzzeitige Wochenverträge anzubieten. Winterdienst ist ein sehr aufwendiges unterfangen und mit hohen Vorhaltekosten verbunden.